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Junge im Rollstuhl

Modellprojekt zum Persönlichen Budget

Die Alternative:
Das Persönliche Budget



„Das Geniale am Persönlichen Budget ist, dass ich alles selbstständig entscheiden kann. Ich würde nie wieder loslassen wollen. Das Leben macht mehr Spaß und ich empfinde eine gewisse Anerkennung.“

Zitat einer Budgetnehmerin aus Neumünster


Die Stärkung des Menschen mit Behinderung, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen, ist die grundsätzliche Idee des Persönlichen Budgets. Denn mit dem Persönlichen Budget erhält der behinderte Mensch statt einer Sachleistung einen Geldbetrag, mit dem er sich die Unterstützung, die er benötigt, selber einkaufen kann.

Das Persönliche Budget - kurz und knapp zusammengefasst

•    Das Persönliche Budget steht allen Menschen mit Behinderung offen,
      unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.

•    Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung statt einer Sachleistung.
      Es ist keine neue Leistung sondern eine andere Form der Leistung.

•    Es muss ein Anspruch auf eine Sachleistung bei einem Reha-Träger
      bestehen. Die Reha-Träger sind: Sozialhilfeträger, Bundesagentur
      für Arbeit, Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse,
      Integrationsämter, Jugendhilfe, Unfallversicherung,
      Kriegsopferversorgung und -fürsorge.

•    Die Inanspruchnahme ist freiwillig.

•    Eine Antragstellung ist erforderlich.

•    Die Rückkehr zur Sachleistung ist möglich.

•    Das Persönliche Budget soll den individuell festgestellten Bedarf decken.
     Die Obergrenze soll in der Regel die Höhe der Sachleistung sein.

•    Es besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.

Modellprojekt
Erprobung gemeinsamen Handelns:
Selbsthilfe-Verwaltung-Servicestellen

Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat unser Landesverband eine Aufklärungskampagne zum Persönlichen Budget in Schleswig-Holstein durchgeführt. Die Besonderheit des Projektes lag in dem konzeptionellen Vorhaben, in allen Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins zusammen mit den zuständigen Sozialhilfeträgern und den Gemeinsamen Servicestellen öffentliche Informationsveranstaltungen durchzuführen. Ein mutiges Unterfangen, denn anfangs wurde uns viel Skepsis entgegengebracht. Mit hartnäckiger Überzeugungsarbeit ist es uns dann gelungen, erfolgreich in allen elf Kreisen und den vier kreisfreien Städten die Veranstaltungen durchzuführen, allerdings unter großer Zurückhaltung der Servicestellen.

Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Menschen mit Behinderung, Eltern behinderter Kinder, gesetzlichen Betreuern, Fachpersonen von Einrichtungen, Kommunalpolitiker/innen, Verbandsmitgliedern und anderen Interessierten zusammen. Die Veranstaltungen waren durchweg sehr lebendig und geprägt von einem großen Interesse an Beispielen für die konkrete Umsetzung des Persönlichen Budgets. Besonders geschätzt wurde die Präsenz und die Beteiligung der Mitarbeiter der Eingliederungshilfe, da die Teilnehmer so Informationen aus 1. Hand von ihrem zuständigen Sozialhilfeträger bekamen und sie potentielle Ansprechpartner der Behörde persönlich kennenlernen konnten.

Typisch war für jede Veranstaltung die Frage, ob das Persönliche Budget ein Extra-Geld sei. Die Antwort war für manche enttäuschend, denn das Persönliche Budget ist eine Geldleistung statt einer Sachleistung, also nur eine andere Form der Leistung. Auch wurden immer wieder Bedenken von Eltern behinderter Kinder geäußert, dass der Mehraufwand zur Verwaltung des Persönlichen Budgets sie abschreckt, da sie als Eltern endlich loslassen wollen, wenn ihr Kind erwachsen ist, und nicht schon wieder für alles zuständig sein möchten. Weiterhin wurde auf fast jeder Veranstaltung die Problematik der Budgetassistenz diskutiert und die rechtlichen Hürden beim Budget im Bereich Arbeit angerissen.

Zum Abschluss des Projektes erstellten wir eine Broschüre mit Fallbeispielen und Erfahrungen von Budgetnehmern in Schleswig-Holstein. Wichtig war uns dabei, Budgets in unterschiedlichen Lebensphasen und für unterschiedliche Bedarfe zu dokumentieren.

Die Zufriedenheit bei den Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern ist in der Regel sehr hoch. Die Anzahl an Persönlichen Budgets ist noch relativ gering, Bei dieser Feststellung ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Menschen mit Behinderung in Einrichtungen lebt und arbeitet. Nur langsam verändert sich hier der Weg hin zu individuelleren Lebensformen.

Im Zuge der Neuorientierung Inklusion und vor dem Hintergrund der UN-Konvention bietet unserer Meinung nach das Persönliche Budget im ambulanten Bereich gute Chancen auf mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für den einzelnen behinderten Menschen.

Mit Sicherheit wird sich durch das Persönliche Budget auch die Angebotslandschaft verändern: Sie wird vielfältiger und bunter werden!

Internettipps zum Persönlichen Budget

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Marktplatz zum Persönlichen Budget

Der Marktplatz bietet allen, die sich für das Persönliche Budget interessieren, wichtige Informationen rund um dieses Thema. Er erleichtert die Suche nach Beratungsstellen, gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen und enthält eine Reihe interessanter Praxisbeispiele. Sie finden den Marktplatz unter der Webadresse www.budget.bmas.de.
Der Marktplatz Persönliches Budget ist ein Projekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Er soll die praktische Umsetzung und stärkere Verbreitung des Persönlichen Budgets unterstützen und damit Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Der Marktplatz ist in das Internetportal www.einfach-teilhaben.de eingebunden.

 
Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen Gesamtverbandes

Das Kompetenzzentrum informiert zum Persönlichen Budget, beantwortet grundsätzliche Fragen, vermittelt an Beratungsstellen vor Ort und organisiert Fachtagungen und Konferenzen. Sie finden es unter der Webadresse www.budget.paritaet.org.

Das Kompetenzzentrum Persönliches Budget hat eine neue Internet-Plattform, www.budgetaktiv.de, geschaffen, die Antragstellenden, Budgetnehmenden, Angehörigen, Beratenden, Leistungsträgern und Leistungserbringern kostenlos als Kommunikationsangebot zur Verfügung steht. Die Plattform soll vor allem dem Austausch aller Beteiligten untereinander dienen.

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget soll dem Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Das Persönliche Budget ist aber kein Extrageld, sondern eine Geldleistung statt einer Sachleistung, also lediglich eine andere Form der Leistung. Statt einer Sachleistung wie z. B. durch einen ambulanten Dienst, der direkt vom Sozialamt bezahlt wird, erhält der Mensch mit Behinderung einen Geldbetrag zur Verfügung, mit dem er sich die Hilfe und Unterstützung, die er benötigt, selber "einkaufen" kann. Damit wird ihm die Möglichkeit eröffnet selbst zu bestimmen, von wem und wann er bestimmte Hilfen in Anspruch nehmen will. In einer Budgetkonferenz wird der Bedarf des Menschen mit Behinderung ermittelt und eine Zielvereinbarung mit ihm getroffen. Wird der Antrag zum Persönlichen Budget bewilligt, erhält der behinderte Mensch Geld für die Deckung des individuell festgestellten Bedarfs. Somit wird der behinderte Mensch zum Budgetnehmer, der den Einkauf von Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln kann.

Wenn Sie weitere Auskünfte zum Persönlichen Budget haben möchten, rufen Sie gerne in unserer Beratungsstelle an unter Tel. 0431 58 98 18 oder mailen Sie uns: info@lvkm-sh.de



Kinder beim BastelnJunge liegt auf einem KissenErwachsene bei einer Kaffeetafel