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Junge im Rollstuhl

Wer kann am Therapeutischen Lehrgang teilnehmen?

20 Familien aus Schleswig-Holstein mit körper- und mehrfachbehinderten Kindern im Alter von 1 bis 14 Jahren sowie deren Geschwister können teilnehmen.

Voraussetzung für die Teilnahme:

Das behinderte Kind muss zu Hause in regelmäßiger kranken-gymnastischer Behandlung sein. Die Teilnahme am zentralen Vorbereitungstreffen (ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn) in der Werk- und Betreuungsstätte in Ottendorf/Kiel ist verbindlich! Dieses Treffen wird veranstaltet, um im Vorwege wichtige Informationen über den Ablauf, Ziel und Inhalte des Lehrgangs weiterzugeben, damit sich die Eltern und Betreuer schon einmal kennenlernen und natürlich um alle Fragen rund um den Lehrgang zu beantworten.

Kosten:

Die Kosten für den Therapeutischen Lehrgang werden, bis auf einen Eigenanteil der Familien, von dem jeweils für die Teilnehmer zuständigen Sozialamt und vom Landesverband, der dafür Spenden einwirbt, übernommen.

Eigenanteil für das behinderte Kind mit einem Elternteil:

bei Mitgliedschaft im Landesverband (LV)
oder einem Mitgliedsverein des LV 100,-- €

ohne Mitgliedschaft im Landesverband
oder einem Mitgliedsverein des LV  200,-- €

zweite Begleitperson pro Tag 12,-- €

jedes Geschwisterkind pro Tag  6,-- €

Der Kostenbeitrag der Sozialämter wird für die teilnehmenden Familien vom Landesverband beantragt.

Veranstaltungsort:

Das Theodor-Schwartz-Haus in Brodten (Travemünde) an der Ostsee ist eine Familienerholungsstätte der Arbeiterwohlfahrt. Jede Familie wohnt während ihres Aufenthaltes in einem kleinen Appartement mit Vollpension.

Der nächste Therapeutische Lehrgang findet vom 22. - 29.06.2012 statt.


Interessenten melden sich bitte im Landesverband bei:
Ilka Pfänder
Tel. 0431 90 88 99 13
oder per E-Mail unter
i.pfaender@lvkm-sh.de


Kinder beim BastelnJunge liegt auf einem KissenErwachsene bei einer Kaffeetafel