PRESSEMITTEILUNG
Inkontinenzversorgung zu Dumpingpreisen
bvkm hilft Betroffenen, sich zu wehren
Düsseldorf, 29. November 2010
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) bietet auf seiner Internetseite www.bvkm.de einen neuen Musterantrag zum kostenlosen Herunterladen an. Hintergrund ist ein Vertrag, zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Anbietern von Inkontinenzhilfen, der seit dem 1. Oktober gilt.
Die Vereinbarung regelt, unter welchen Voraussetzungen Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die zuhause leben, mit aufsaugenden Inkontinenz-vorlagen versorgt werden können. Danach steht Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine monatliche Pauschale von lediglich 33 Euro für Inkontinenzhilfen zu. Für Versicherte ab dem 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind die bundesweiten Festbeträge abzurechnen, die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgesetzt werden. Der Festbetrag für Saugvorlagen mit hoher Saugleistung beläuft sich zum Beispiel auf monatlich 64,50 Euro.
„Für die meisten Menschen mit Behinderung, die an Harninkontinenz leiden, sind weder die Pauschalen noch die Festbeträge ausreichend“, erklärt die Vorsitzende des bvkm, Helga Kiel. „Entzündungen und allergische Reaktionen sind häufig die Folge, wenn Betroffene mit minderwertigen Inkontinenz-produkten versorgt werden.“ Der bvkm rät deshalb Betroffenen, sich gegen die Dumpingpreise der Krankenkasse zur Wehr zu setzen.
Den Musterantrag des BVKM auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen von ausreichender Qualität finden Interessierte auf der Internetseite www.bvkm.de in der Rubrik „Arbeitsbereiche und Themen/Recht und Praxis/Argumentationshilfen/Versorgung mit Inkontinenzhilfen“. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Informationen gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten Rückumschlags (DIN A 4 oder 5, Euro 1,45) bestellen beim: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Stichwort „Inkontinenzhilfen“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.
Weitere Infos unter www.bvkm.de


