Fachtag Recht haben - Recht bekommen
Mit dem fünfjährigen Projekt „Recht haben, Recht bekommen“ unterstützen wir Menschen mit Behinderungen, ihre An- und Zugehörigen, Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie Fachkräfte, Rechte nicht nur zu kennen, sondern sie auch tatsächlich durchsetzen zu können. Denn viele Betroffene erleben im Alltag, dass zwischen einem bestehenden Rechtsanspruch und der tatsächlichen Bewilligung von Leistungen oft ein großer Unterschied liegt. Ablehnungen, komplizierte Verfahren und fehlende Informationen führen nicht selten dazu, dass notwendige Unterstützung nicht in Anspruch genommen werden kann.
Genau hier setzt unser Fachtag an: Er informiert, stärkt und macht Mut! Gemeinsam mit erfahrenen Referent*innen aus Beratung, Interessenvertretung und Sozialrecht vermitteln wir Wissen, geben Orientierung und zeigen praktische Handlungsmöglichkeiten auf. Neben Fachvorträgen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen erwarten Sie praxisnahe Workshops zu verschiedenen sozialrechtlichen Themen - von Leistungen der Kranken- und Pflegekassen über Eingliederungshilfe bis hin zu Nachteilsausgleichen und dem Persönlichen Budget.
Darüber hinaus bietet der Fachtag Raum für Austausch, Vernetzung und Begegnung. Denn oft entsteht neue Stärke auch dadurch, zu erleben, dass man mit seinen Fragen und Herausforderungen nicht allein ist.
Da die Anzahl der Plätze begrenzt ist, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.
Datum der Veranstaltung
Diese Veranstaltung findet am Samstag, 07. November 2026, von 10:00 bis 15:45 Uhr statt.
Anmeldeschluss ist der 09. Oktober 2026, 23:59 Uhr.
Ort der Veranstaltung
EMIL Tagungszentrum Kiel
Faluner Weg 2
24109 Kiel
Teilnahme
Der Fachtag richtet sich an Menschen mit Behinderungen und ihre An- und Zugehörigen, sowie Fachkräfte und weitere Interessierte.
Ablauf
09:30 - 10:00 Uhr: Ankommen
10:00 - 10:15 Uhr: Begrüßung
10:15 - 11:00 Uhr: Vortrag 1
11:00 - 11:15 Uhr: Pause
11:15 - 12:00 Uhr: Vortrag 2
12:00 - 13:15 Uhr: Markt der Möglichkeiten und Mittagessen
13:15 - 14:30 Uhr: Workshops
14:30 - 14:45 Uhr: Pause
14:45 - 15:30 Uhr: Vortrag 3
15:30 - 15:45 Uhr: Verabschiedung
Teilnahmebeitrag
Die Teilnahmegebühr beträgt 40,00 € für Nicht-Mitglieder und 30,00 € für Mitglieder des Landesverbandes und seinen Mitgliedsorganisationen.
Vorträge
„Nichts über uns ohne uns“ – dieser Leitsatz steht im Mittelpunkt unseres Vortrags. Wir zeigen, was die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für unsere Arbeit als Bildungsfachkräfte bedeutet. Wir Bildungsfachkräfte haben früher in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gearbeitet haben und lehren heute an der Universität.
Mit unserer inklusiven Bildungsarbeit sensibilisieren wir für Inklusion als Menschenrecht. Wir sprechen über wichtige Inhalte der UN-BRK, besonders über die Artikel 8 (Bewusstseinsbildung), 24 (Bildung) und 27 (Arbeit). Außerdem berichten wir aus eigener Erfahrung: Wie ist es, über die eigene Behinderung zu sprechen? Und was bedeutet das für unsere Arbeit mit Studierenden?
Das Institut für Inklusive Bildung:
Das Institut für Inklusive Bildung (IIB) ist eine zentrale Einrichtung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU). Hier arbeiten Menschen mit Behinderungen, die früher in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen tätig waren. Sie werden zu Bildungsfachkräften qualifiziert und arbeiten heute an der Universität in Lehre und Forschung.
Sie geben eigene Erfahrungen weiter und sprechen mit Studierenden über Inklusion und Teilhabe. So machen sie Vielfalt sichtbar und helfen, Vorurteile abzubauen. Das IIB stärkt damit eine inklusive Hochschule und bringt die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in Lehre, Forschung und Uni-Alltag ein.
Referentinnen: Isabell Veronese (Bildungsfachkraft), Nicole Haase (Bildungsfachkraft)
Der Vortrag gibt einen Überblick über den Zugang zu Leistungen für Menschen mit Behinderungen im komplexen und vielfach verzweigten Rehabilitationsbereich. Dabei werden zentrale Strukturen, Zuständigkeiten und rechtliche Grundlagen verständlich dargestellt, um Orientierung im Zusammenspiel der unterschiedlichen Leistungsträger zu schaffen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Leistungszugänge gestaltet und verbessert werden können. In diesem Zusammenhang wird auch die Rolle der Landesbeauftragten beleuchtet: Es wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten sie im Rahmen des Landesrechts hat, um auf bessere Zugänge hinzuwirken und strukturelle Veränderungen anzustoßen.
Ziel des Vortrags ist es, den Teilnehmenden ein besseres Verständnis für bestehende Zugangswege zu vermitteln und zugleich Perspektiven für deren Weiterentwicklung aufzuzeigen.
Referent: Dirk Mitzloff ist Stellvertreter der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein und seit 1998 in diesem Büro als Sozialpädagoge tätig.
Zwischen einem bestehenden Leistungsanspruch und dessen tatsächlicher Bewilligung liegen im Sozialleistungsrecht oft zahlreiche Hürden. Der Vortrag erläutert die zentralen Voraussetzungen zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen und geht dabei insbesondere auf das Antragsverfahren sowie wichtige Fristen für Rechtsbehelfe gegen fehlerhafte Bescheide ein.
Darüber hinaus wird das Zusammenspiel zwischen der Amtsermittlungspflicht der Behörden und den Mitwirkungspflichten der antragstellenden Personen verständlich erläutert. In diesem Zusammenhang werden auch die gesetzlichen Grenzen der Mitwirkung aufgezeigt, um Unsicherheiten im Umgang mit Behörden zu reduzieren.
Abschließend werden die Bearbeitungs-, Beratungs- und Unterstützungspflichten der Sozialleistungsträger näher beleuchtet, mit einem besonderen Augenmerk auf die Aufgaben der Eingliederungshilfeträger. Ziel des Vortrags ist es, den Teilnehmenden mehr Sicherheit im Umgang mit Anträgen und Bescheiden zu geben und sie dabei zu unterstützen, ihre Ansprüche wirksam durchzusetzen.
Referent: Marcus Rietz ist beim Paritätischen Schleswig-Holstein e. V. als Fachanwalt für Sozialrecht und Verbandsjurist tätig.
Workshops
Nach der Mittagspause findet eine Workshop-Phase statt. Sie können sich zu einem Thema aus den folgenden sechs Workshops anmelden:
Der Workshop vermittelt einen Überblick über zentrale Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und erläutert, was unter den „Grundbedürfnissen des täglichen Lebens“ zu verstehen ist. Dabei wird aufgezeigt, wo die Grenzen beim Ausgleich von Behinderungen liegen und wie sich dennoch mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 3 GG argumentieren lässt.
Außerdem werden wichtige Leistungen für Menschen mit Schwerbehinderung vorgestellt und typische Probleme aus der Praxis besprochen, zum Beispiel Pflegegeld im Heim, Erstattung der Verhinderungspflege und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Referentin: Janine Brandt ist in eigener Kanzlei in Elmshorn als Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Sozial- und Medizinrecht tätig.
Mit dem Eintritt in die Volljährigkeit eines Kindes mit Behinderung ergeben sich für viele Familien neue rechtliche und finanzielle Fragestellungen. Dieser Workshop greift zentrale Aspekte rund um die Grundsicherung und bietet Orientierung in einer oft komplexen Übergangsphase.
Gemeinsam wird der Frage nachgegangen, wann der richtige Zeitpunkt ist, sich intensiver mit diesen Themen auseinanderzusetzen und welche Herausforderungen dabei auf Eltern zukommen können. Darüber hinaus werden typische Fehler beleuchtet, die in der Praxis häufig auftreten, sowie deren mögliche Konsequenzen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Regelungen zum Kindergeld. Unter welchen Voraussetzungen bleibt der Anspruch bestehen und welche Veränderungen können sich ergeben? Auch die Auswirkungen einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder der Besuch einer Tagesförderstätte werden verständlich erläutert.
Der Workshop richtet sich in erster Linie an Eltern minderjähriger Kinder, die sich frühzeitig informieren und gut vorbereitet in die nächste Lebensphase ihres Kindes starten möchten.
Referent: Lutz Baastrup ist in eigener Kanzlei Komp & Baastrup in Flensburg als Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Familien- und Sozialrecht tätig.
Dieser Workshop bietet einen praxisnahen Überblick über wichtige Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen sowie deren rechtliche Grundlagen im SGB IX. Ziel ist es, Orientierung im oft unübersichtlichen System der Unterstützungsleistungen zu geben und bestehende Ansprüche verständlich einzuordnen.
Anhand typischer Fallbeispiele aus der Praxis wird aufgezeigt, welche Nachteilsausgleiche in unterschiedlichen Lebensbereichen in Betracht kommen - etwa im Alltag, im Bildungsbereich oder im Arbeitsleben. Dabei wird erläutert, wie Anträge gestellt werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf im Verfahren besonders zu achten ist.
Darüber hinaus werden typische Herausforderungen im Umgang mit Behörden thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten Hinweise, wie sie ihre Rechte wirksam geltend machen und ihre Ansprüche im Bedarfsfall durchsetzen können. Der Workshop bietet zudem Raum für Fragen und Austausch.
Referentin: Astrid Hiller ist in der Kanzlei Dr. Hollitzer & Hiller mit Standorten in Kiel, Preetz und Neumünster als Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Sozial- und Medizinrecht tätig. Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt im gesundheitsbezogenen Sozialrecht. Sie unterstützt insbesondere Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche.
Im Mittelpunkt dieses Workshops stehen das Schwerbehindertenrecht und die Erwerbsminderungsrente. Es wird erläutert, wie der Grad der Behinderung festgestellt wird, welche Auswirkungen sich daraus im Alltag ergeben und worauf im Antrags- und Feststellungsverfahren besonders zu achten ist.
Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sowie die zentralen medizinischen und rechtlichen Grundlagen verständlich dargestellt. Typische Fallstricke aus der Praxis werden aufgegriffen und Hinweise gegeben, wie diese vermieden werden können.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Fragen der Teilnehmenden und dem gemeinsamen Austausch. Ziel ist es, konkrete Orientierung zu geben und praxisnahe Impulse zu vermitteln, die im Alltag unterstützen.
Referentin: Nadine Utke ist in eigener Kanzlei in Bad Segeberg als Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht tätig. Darüber hinaus ist sie als Mediatorin tätig und berät insbesondere in sozial- und familienrechtlichen Fragestellungen.
In diesem Workshop erhalten die Teilnehmenden einen verständlichen und praxisnahen Einstieg in das Persönliche Budget als Möglichkeit für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Es wird erläutert, was sich hinter dem Persönlichen Budget verbirgt, wer Anspruch darauf hat und wie die Antragstellung gestaltet werden kann.
Darüber hinaus werden konkrete Einblicke in die praktische Umsetzung gegeben. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem sogenannten Arbeitgebermodell: Wie kann Assistenz organisiert werden? Welche Herausforderungen können im Alltag entstehen und welche Lösungsansätze haben sich in der Praxis bewährt? Der Workshop bietet zudem Raum für Fragen, Austausch und eine erste Orientierung für den individuellen Weg zu mehr Selbstbestimmung.
Referentin: Janine Kolbig ist im Verein Perspektive Leben e. V. aktiv und begleitet dort Menschen im Rahmen des Persönlichen Budgets. Als selbst betroffene Person lebt sie seit über zehn Jahren im Arbeitgebermodell und organisiert ihre Assistenz eigenständig. Neben ihren persönlichen Erfahrungen bringt sie durch ihr Studium der Sozialen Arbeit fundierte fachliche Kenntnisse mit.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe spielen für viele Menschen mit Behinderungen eine bedeutende Rolle im Alltag. Der Workshop vermittelt Orientierung zu den wichtigsten Leistungen sowie zu aktuellen Herausforderungen bei der Bedarfsermittlung, der Bewilligung von Leistungen und deren konkreter Umsetzung.
Anhand praxisnaher Beispiele werden typische Fragestellungen aufgegriffen, Problemlagen beleuchtet und mögliche Lösungsansätze gemeinsam diskutiert. Ziel ist es, den Teilnehmenden mehr Sicherheit im Umgang mit den Strukturen und Verfahren der Eingliederungshilfe zu geben und sie in ihrer Handlungssicherheit zu stärken.
Referent: Marcus Rietz ist beim Paritätischen Schleswig-Holstein e. V. als Fachanwalt für Sozialrecht und Verbandsjurist tätig.
Markt der Möglichkeiten
- Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V.
- Perspektive Leben e.V.
- Sozialverband VdK Nord e.V.
- Sozialverband Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
- …und viele mehr!
Förderung
Der Fachtag wird im Rahmen des Projekts „Recht haben, Recht bekommen“ wird von der Aktion Mensch gefördert.